Ihr Spezialist für Krankenfahrten

VIELE Fragen – EIN Unternehmen:  Taxi Seidel!

Was sind Krankenfahrten?

Krankenfahrten sind Fahrten mit dem Taxi, die vom Arzt verordnet werden. Dafür bekommt man vom Arzt einen Transportschein, bzw. eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“.
Hier können nur Fahrten zu Ärzten, in Kliniken oder in ambulante Rehaeinrichtungen verordnet werden.
Die Verordnung, abzüglich ihres Eigenanteils bzw. ihrer Zuzahlung, rechnen wir mit ihrer Krankenkasse direkt ab.
Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Es gibt genehmigungsfreie Fahrten … und genehmigungspflichtige Fahrten.

Kann ich zum Hausarzt auch mit Transportschein fahren?

Ja, wenn Sie eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben.
Darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz „G“ bzw. Pflegegrad 4+5.

Wer erstellt mir einen Transportschein?

Dies macht im allgemeinen der Hausarzt.
Wenn Sie bei Fachärzten in Behandlung sind, bekommen Sie den Transportschein vom Facharzt.
Hier ist immer die Frage zu stellen: Welcher Arzt hat ihnen die Therapie, die Behandlung oder den Krankenhausaufenthalt verordnet?
Dieser Arzt sollte dann auch die „Verordnung zur Krankenbeförderung“ ausstellen.

Wer rechnet mit der Krankenkasse ab?

Wenn uns ein ordentlich ausgefüllter Transportschein vorliegt, dann rechnen wir als Taxibetrieb diesen mit ihrer Krankenkasse direkt ab.

Warum habe ich einen Transportschein und muss trotzdem bezahlen?

Nicht alle Transportscheine können wir als Taxiunternehmen mit der Krankenkasse abrechnen. Es gibt gesetzliche Vorgaben, an die sich die Krankenkassen zu halten haben.
Hier muss man zwischen genehmigungsfreien Fahrten und genehmigungspflichtigen Fahrten unterscheiden.
Fahrten zur Chemo -und Strahlentherapie, werden von uns zur Genehmigung bei ihrer Krankenkasse eingereicht. Diese sind genehmigungspflichtig, wir können Sie aber abrechnen, da uns die Genehmigung von ihrer Krankenkasse dann vorliegt.
Für alle anderen genehmigungspflichtigen Fahrten, müssen SIE in Vorleistung gehen und die Fahrten dann selbst mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Zum Transportschein vom Arzt erhalten Sie eine Quittung vom Taxifahrer. Beides zusammen rechnen Sie mit ihrer Krankenkasse ab.

Wird die Fahrt komplett von der Krankenkasse bezahlt oder muss ich auch einen Anteil bezahlen?

Bitte lesen Sie den Punkt Zuzahlungen.

Wer beantragt die Genehmigung?

Für Serienfahrten zur Chemo -und Strahlentherapie übernehmen wir das gern für Sie. Bitte geben Sie dafür den Serientransportschein bei der ersten Fahrt unserem Fahrer ab.
Sie erhalten dann in zirka einer Woche die Genehmigung von ihrer Krankenkasse nach Hause geschickt. Bitte geben Sie den Teil „Für das Transportunternehmen“ wieder bei unserem Fahrer ab oder senden Sie uns die Genehmigung zu.
Bei genehmigungsfreien Fahrten müssen Sie keine Genehmigung einholen.
Bei ambulanten Operationen ist die Frage, ob es sich um eine stationsersetzende ambulante Operation oder „nur“ um eine ambulante Operation handelt. Hier ist es ratsam, die Genehmigung von der Krankenkasse VORHER einzuholen!
Für alle anderen müssen Sie bitte die Genehmigung von ihrer Krankenkasse selbst einholen.

Genehmigungsfreie Fahrten mit dem Taxi sind:

Diese Fahrten werden von der Krankenkasse (ohne vorherige Einholung der Genehmigung) bezahlt:
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Voruntersuchung zur stationären Einweisung
(Einweisung muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen)

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stationäre Einweisung und Entlassung

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Nachuntersuchung nach stationärer Entlassung
innerhalb 14 Tagen ab Entlassungstag (maximal 5 Behandlungstage)

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Voruntersuchung zur stationsersetzenden ambulanten Operation* (muss innerhalb von 5 Werktagen erfolgen)

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stationsersetzende ambulante Operation* (Hin- und Rückfahrt)

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Nachuntersuchung stationsersetzend ambulanter Operation* innerhalb von 14 Tagen ab OP-Tag (maximal 5 Behandlungstage)

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Fahrten mit einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung: darunter fallen Patienten mit einem Schwerbeschädigtenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“, „H“ oder Pflegegrad 3+Mz“G“ bzw. Pflegegrad 4+5.

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Für alle Krankenfahrten ist eine gesetzliche Zuzahlung zu leisten (grundsätzlich 10%, mindestens jedoch 5,- € und
höchstens 10,- €). Dies entfällt bei vorliegender Zuzahlungsbefreiung.

* bitte bei ihrer Krankenkasse erfragen!

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Transportschein

Für alle Krankenfahrten ist immer ein Transportschein
(ärztliche Verordnung) notwendig.
 

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Genehmigung

Serienfahrten zur Chemo- oder Strahlentherapie
müssen immer von der Krankenkasse
genehmigt werden.

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Beantragung

Die Beantragung der Seriengenehmigung
bei den Krankenkassen
übernehmen wir gern
für Sie.

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Abrechnung

Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab,
somit müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen.

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Krankenfahrten sind generell mit gesetzlicher Zuzahlung.
Diese entfällt bei Zuzahlungsbefreiung.

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Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von
10 Prozent, mindestens jedoch 5,- € und höchstens 10,- €.

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Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent bis der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Der Gesetzgeber geht dabei von einem Familienbruttoeinkommen aus.

Deshalb kommt es auch darauf an, wie viele Personen dem gemeinsamen Haushalt angehören und von dem Einkommen leben müssen – denn für jeden Familienangehörigen wird ein Freibetrag berücksichtigt.

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Besondere Regelungen gelten für chronisch Kranke:
Für Versicherte, die wegen der selben Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze von nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Beispiel:

Ein Versicherter mit monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt von z.B. 10.000,- € hat pro Kalenderjahr lediglich Zuzahlungen in Höhe von 200,- €  bzw. bei einem Prozent 100,- € zu leisten.

Erreicht dieser Versicherte z.B. bereits im Juni mit seinen Zuzahlungen diese Belastungsgrenze, wird er von der Krankenkasse für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.

Für die konkrete Berechnung ihrer Individuellen Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Taxi Carsten Seidel

Brünner Straße10
04209 Leipzig

Kontakt

info@krankenfahrten-taxi.de
www.krankenfahrten-taxi.de

Telefonischer Kontakt

0341 – 42 42 200
0177 – 79 47 584

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